PlanB ← Zur Startseite
Compliance

KI-Governance (EU-KI-Verordnung)

KI-System-Register, Klassifizierungs-Assistent, Protokoll/Nachweise und Prüfung nach Verordnung (EU) 2024/1689.

Wozu KI-Governance

Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act") verlangt von Unternehmen, die KI einsetzen, dass sie ihre KI-Systeme kennen, einstufen, überwachen und dokumentieren. PlanB ist selbst kein KI-System — es ist das Werkzeug, mit dem Sie diese Pflichten erfüllen und nachweisen.

Erreichbar über die Sidebar „BCMS & Governance → KI-Governance" (Admin only).

Hinweis: Dies ersetzt keine Rechtsberatung, ist aber ein belastbarer Startpunkt.

KI-System-Register

Erfassen Sie jedes eingesetzte KI-System mit:

  • Rolle (Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler) — sie bestimmt Ihre Pflichten.
  • Risikoklasse (verboten, hoch, begrenzt, minimal) — mit farbigem Hinweis auf die Pflichtenlage.
  • Zweck/Einsatzkontext, Anbieter, menschliche Aufsicht, Datenquellen, Transparenzmaßnahmen, Konformitätsstatus, EU-Datenbank-Registrierung, zuständige interne Rolle und Prüftermine.

Über den Filter sehen Sie z. B. auf einen Blick alle Hochrisiko-Systeme.

Verknüpfungen: Im Formular lässt sich jedes KI-System mit den betroffenen Risiken, Geschäftsprozessen und Notfall-Szenarien verbinden. So ist auf der Detailseite und im Audit-Bericht sofort ersichtlich, wo ein KI-System im BCMS wirkt — z. B. welches Risiko es verstärkt oder welcher Prozess bei seinem Ausfall betroffen ist.

Klassifizierungs-Assistent

Der Knopf „Klassifizierung" führt durch den Entscheidungsbaum der Verordnung — von oben nach unten, die erste zutreffende Stufe zählt:

  1. Verbotene Praktik (Art. 5) → Einsatz unzulässig.
  2. Hochrisiko (Annex III oder Sicherheitsbauteil Annex I) → volle Pflichten.
  3. Transparenz (Interaktion mit Menschen, synthetische Inhalte) → Art. 50.
  4. Sonst minimal.

Das Ergebnis lässt sich direkt als KI-System ins Register übernehmen.

Protokoll & Nachweise

Öffnen Sie ein System (Klick auf den Namen), führen Sie ein revisionssicheres Protokoll: Prüfungen, Aufsichts-Eingriffe, Tests, Vorfälle, Änderungen, Schulungen — je Eintrag mit Datum und Verfasser. Zusätzlich werden alle Änderungen an den Stammdaten automatisch im Audit-Log erfasst — doppelter Nachweis.

Meldepflicht bei schwerwiegenden Vorfällen (Art. 73): Erfassen Sie einen Protokoll-Eintrag vom Typ Vorfall, können Sie ihn als meldepflichtigen schwerwiegenden Vorfall (Art. 73 EU-KI-VO) markieren und das Datum der Meldung an die Marktüberwachungsbehörde festhalten. Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI müssen solche Vorfälle unverzüglich melden. Noch nicht gemeldete Art.-73-Vorfälle werden im Audit-Bericht gesondert als Warnung ausgewiesen.

Auswertung

  • Im Compliance-Dashboard fließt ein Prüfpunkt „KI-Systeme erfasst & eingestuft" in den Reifegrad ein (schlägt bei verbotenen Praktiken, fehlender Einstufung oder überfälligen Prüfungen aus).
  • Im Audit-Bericht (Knopf auf der Geschäftsprozesse-Seite) erscheint eine Sektion „KI-Systeme (EU-KI-Verordnung)" mit Rolle, Risikoklasse, Aufsicht/Konformität und Prüfstatus.