KI-Governance (EU-KI-Verordnung)
KI-System-Register, Klassifizierungs-Assistent, Protokoll/Nachweise und Prüfung nach Verordnung (EU) 2024/1689.
Wozu KI-Governance
Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act") verlangt von Unternehmen, die KI einsetzen, dass sie ihre KI-Systeme kennen, einstufen, überwachen und dokumentieren. PlanB ist selbst kein KI-System — es ist das Werkzeug, mit dem Sie diese Pflichten erfüllen und nachweisen.
Erreichbar über die Sidebar „BCMS & Governance → KI-Governance" (Admin only).
Hinweis: Dies ersetzt keine Rechtsberatung, ist aber ein belastbarer Startpunkt.
KI-System-Register
Erfassen Sie jedes eingesetzte KI-System mit:
- Rolle (Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler) — sie bestimmt Ihre Pflichten.
- Risikoklasse (verboten, hoch, begrenzt, minimal) — mit farbigem Hinweis auf die Pflichtenlage.
- Zweck/Einsatzkontext, Anbieter, menschliche Aufsicht, Datenquellen, Transparenzmaßnahmen, Konformitätsstatus, EU-Datenbank-Registrierung, zuständige interne Rolle und Prüftermine.
Über den Filter sehen Sie z. B. auf einen Blick alle Hochrisiko-Systeme.
Verknüpfungen: Im Formular lässt sich jedes KI-System mit den betroffenen Risiken, Geschäftsprozessen und Notfall-Szenarien verbinden. So ist auf der Detailseite und im Audit-Bericht sofort ersichtlich, wo ein KI-System im BCMS wirkt — z. B. welches Risiko es verstärkt oder welcher Prozess bei seinem Ausfall betroffen ist.
Klassifizierungs-Assistent
Der Knopf „Klassifizierung" führt durch den Entscheidungsbaum der Verordnung — von oben nach unten, die erste zutreffende Stufe zählt:
- Verbotene Praktik (Art. 5) → Einsatz unzulässig.
- Hochrisiko (Annex III oder Sicherheitsbauteil Annex I) → volle Pflichten.
- Transparenz (Interaktion mit Menschen, synthetische Inhalte) → Art. 50.
- Sonst minimal.
Das Ergebnis lässt sich direkt als KI-System ins Register übernehmen.
Protokoll & Nachweise
Öffnen Sie ein System (Klick auf den Namen), führen Sie ein revisionssicheres Protokoll: Prüfungen, Aufsichts-Eingriffe, Tests, Vorfälle, Änderungen, Schulungen — je Eintrag mit Datum und Verfasser. Zusätzlich werden alle Änderungen an den Stammdaten automatisch im Audit-Log erfasst — doppelter Nachweis.
Meldepflicht bei schwerwiegenden Vorfällen (Art. 73): Erfassen Sie einen Protokoll-Eintrag vom Typ Vorfall, können Sie ihn als meldepflichtigen schwerwiegenden Vorfall (Art. 73 EU-KI-VO) markieren und das Datum der Meldung an die Marktüberwachungsbehörde festhalten. Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI müssen solche Vorfälle unverzüglich melden. Noch nicht gemeldete Art.-73-Vorfälle werden im Audit-Bericht gesondert als Warnung ausgewiesen.
Auswertung
- Im Compliance-Dashboard fließt ein Prüfpunkt „KI-Systeme erfasst & eingestuft" in den Reifegrad ein (schlägt bei verbotenen Praktiken, fehlender Einstufung oder überfälligen Prüfungen aus).
- Im Audit-Bericht (Knopf auf der Geschäftsprozesse-Seite) erscheint eine Sektion „KI-Systeme (EU-KI-Verordnung)" mit Rolle, Risikoklasse, Aufsicht/Konformität und Prüfstatus.